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KVJS-Förderprogramm Ausbildung Inklusiv

Mit diesem Förderprogramm steht ein Instrument zu einer weitreichenden und nachhaltigen finanziellen Förderung der AUsbildung von jungen Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen zur Verfügung.

Ausbildung möglich machen

Durch das Förderprogramm können Arbeitgeber, die schwerbehinderte junge Menschen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot betrieblich vorbereiten und ausbilden, bis zu 10.000 EUro erhalten. Es muss sich um eine reguläre Ausbildung nach der Ausbildungsordnung oder eine Ausbildung mit besonderen Regelungen für behinderte Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung handeln.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten, zum Beispiel nach Art und Schwere der Behinderung und dem zusätzlichen Betreuungsbedarf. Sie wird als monatlicher Zuschuss ausgezahlt. Die gesetzlichen Leistungen wie beispielsweise die Zuschüsse der Arbeitsagenturen zur Ausbildungsvergütung, werden von dieser Förderung nicht betroffen.

Zu einer Ausbildung befähigen

Auch Maßnahmen zur Heranführung an eine betriebliche Ausbildung können gefördert werden. Ziel der Förderung ist die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Die Agenturen für Arbeit unterstützen Arbeitgeber zudem bei der Klärung, ob ein Ausbildungsplatz an die Behinderung eines Auszubildenden angepasst werden muss. Wenn Anpassungen erforderlich sind, können auch diese finanziell gefördert werden. Durch das Förderprogramm wird auch die durchgehende berufliche Begleitung durch die Integrationsfachdienste sichergestellt.

Arbeitgeber, die ihre Auszubildenden anschließend in ein Arbeitsverhältnis übernehmen, können dann Förderung durch das Förderprogramm Arbeit Inklusiv erhalten.


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