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KVJS-Förderprogramm Arbeit Inklusiv – Budget für Arbeit

Das KVJS bietet ein an die Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes angepasstes Förderprogramm „Arbeit Inklusiv“. Durch dieses Förderprogramm haben Arbeitgeber langfristig Planungssicherheit, was die Finanzierung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung angeht.

Langfristige finanzielle Förderung

Das  Förderprogramm bietet Arbeitgebern langfristige finanzielle Unterstützung für die Einstellung von Menschen mit einer wesentlichen Behinderung beziehungsweise mit besonderem Unterstützungsbedarf. Es geht um Menschen, die bisher in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet haben. Auch Arbeitsplätze für Schulabgänger aus Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder Lernen werden gefördert. Eine vielleicht vorhandene Einschränkung der Arbeitsleistung wird durch eine kombinierte Förderung der Agentur für Arbeit, des KVJS-Integrationsamts und der Träger der Eingliederungshilfe ausgeglichen. Der Förderzeitraum von fünf JAhren bietet Raum für langfristige Planung. 

Inklusionsprämien

Zusätzlich können Arbeitgeber für ihr besonderes Engagement Inklusionsprämien bis zu insgesamt 6000 Euro erhalten.

Diese Inklusionsprämien können Arbeitgeber auch bei Übernahme von Auszubildenden erhalten, die sie im Rahmen des Programms Ausbildung Inklusiv in ihrem Betrieb ausgebildet haben.

Das Förderprogramm wurde um die Regelungen zum Budget für Arbeit erweitert, wodurch den gesetzlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz Rechnung getragen wird. Durch das Budget für Arbeit haben Menschen mit Behinderung, die berechtigt sind, in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu arbeiten, die Möglichkeit, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Hier stockt das KVJS-Integrationsamt Leistungen des Trägers der Eingliederungshilfe auf bis zu 70 Prozent des Arbeitsgeberbruttolohnes auf.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Grundsätze zum Förderprogramm (nicht barrierefreies pdf).

Und hier geht es auf die Website des KVJS.


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