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Kabinett beschließt Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Wie das BMAS mitteilt, hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung vom 17. Juli 2019 den Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen.

Der Staatenbericht beschreibt die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Inklusion seit 2015 und wird dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf vorgelegt.

Die Parlamentarische Staatsekretärin Kerstin Griese erklärt anlässlich des Kabinettsbeschlusses:

„Es ist unser Ziel, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, die allen Menschen Teilhabechancen ermöglicht. Diesem Anspruch wollen wir Schritt für Schritt besser gerecht werden. Der Bericht zeigt, dass wir auf gutem Weg sind, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.“

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelmäßig über die Maßnahmen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen hat, und über die dabei erzielten Fortschritte zu berichten.

Hier können Sie selbst lesen:

Zweiter und dritter Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (öffnet barrierefreies pdf)


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