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Integrationsfachdienst Ortenau

Integrationsfachdienste sind bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter und behinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt.

Neben der Unterstützung der Integrationsämter werden die Integrationsfachdienste auch im Auftrag der Rehabilitationsträger und der Träger der Arbeitsvermittlung, insbesondere der Agenturen für Arbeit, tätig, um besonders betroffene schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen in Arbeit zu vermitteln.

Die Integrationsfachdienste stellen so ein gemeinsames Dienstleistungsangebot von mehreren gesetzlichen Leistungsträgern für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber dar.

Zielgruppen der Integrationsfachdienste sind insbesondere

  • schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung,
  • Beschäftigte aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die nach zielgerichteter Vorbereitung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erreichen können, und
  • schwerbehinderte Schulabgänger, die zur Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes angewiesen sind.

Aufgaben: Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste gehören die Beratung und Unterstützung der betroffenen behinderten Menschen selbst sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeber in den unterschiedlichsten Problemsituationen bei der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

Dazu gehören:

  • ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zu erarbeiten;
  • die Bundesagentur für Arbeit auf deren Anforderung bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen zu unterstützen;
  • die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter Jugendlicher zu begleiten;
  • geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu akquirieren und zu vermitteln;
  • die schwerbehinderten Menschen auf die Arbeitsplätze vorzubereiten;
  • die schwerbehinderten Menschen am Arbeitsplatz - soweit erforderlich - begleitend zu betreuen;
  • die Vorgesetzten und Kollegen im Arbeitsplatzumfeld zu informieren;
  • für eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung zu sorgen;
  • als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen.

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