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Probebeschäftigung: eine sinnvolle Möglichkeit des Austestens

Eine Probebeschäftigung soll behinderten Menschen den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Der Arbeitgeber kann sehen, ob ein Beschäftigungsverhältnis sinnvoll ist.

Eine solche Probebeschäftigung kann finanziell gefördert werden (bis zu drei Monte lang Übernahme der Personalkosten).

Sie als Arbeitgeber müssen ein Probearbeitsverhältnis, für das Sie finanzielle Förderung erhalten, innerhalb von vier Tagen dem zuständigen Integrationsamt melden. So können alle Möglichkeiten für begleitende Hilfen genutzt werden.

Wie wird eine Probebeschäftigung finanziell gefördert?

Für die Dauer bis zu drei Monaten werden die vollen Personalkosten übernommen. Durch Sonderförderprogramme der Bundesländer kann sich die Förderdauer verlängern.

Die finanzielle Förderung für eine Probebeschäftigung beantragen Sie als Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit.

Bei Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen, die zuvor Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) waren, können Unternehmen zusätzlich "Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen" geltend machen. Hierzu gehören zum Beispiel außergewöhnliche Aufwendungen aufgrund zusätzlicher Personalkosten anderer Beschäftigter oder Betreuer und Betreuerinnen.

Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen werden beim Integrationsamt beantragt.


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