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Wie wird eine Probebeschäftigung finanziell gefördert?

Für die Dauer bis zu drei Monaten werden die vollen Personalkosten übernommen. Durch Sonderförderprogramme der Bundesländer kann sich die Förderdauer verlängern.

Die finanzielle Förderung für eine Probebeschäftigung beantragen Sie als Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit.

Bei Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen, die zuvor Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) waren, können Unternehmen zusätzlich "Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen" geltend machen. Hierzu gehören zum Beispiel außergewöhnliche Aufwendungen aufgrund zusätzlicher Personalkosten anderer Beschäftigter oder Betreuer und Betreuerinnen.

Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen werden beim Integrationsamt beantragt.

Kontakt:

AA

Integrationsamt

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