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Gibt es die Möglichkeit der Probebeschäftigung?

Eine Probebeschäftigung soll behinderten Menschen den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Der Arbeitgeber kann sehen, ob ein Beschäftigungsverhältnis sinnvoll ist.

Für behinderte oder schwerbehinderte Menschen gibt es besondere Förderbedingungen. Für die Zeit einer Probebeschäftigung können die Personalkosten des Arbeitgebers bis zu drei Monate von der Agentur für Arbeit oder vom Rehabilitationsträger übernommen werden.

Sie als Arbeitgeber müssen ein Während der Probebeschäftigung gilt der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte nicht.

Auch die Mindestkündigungsfrist von vier Wochen gilt nicht bei einer Probebeschäftigung.Probearbeitsverhältnis innerhalb von vier Tagen dem zuständigen Integrationsamt melden. So können alle Möglichkeiten für begleitende Hilfen genutzt werden.

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