Die Angebote des Teams 161 im Einzelnen:
Zuständigkeit für Menschen mit Schwerbehindertenausweis
Grundsätzlich ist das Team 161 für alle Menschen mit Schwerbehindertenstatus zuständig. Hier spielt es keine Rolle, ob Sie gleichzeitig Rehabilitand sind, also eine berufliche Ein- oder Wiedereingliederungsmaßnahme benötigen, oder arbeitsuchend. Das Team 161 unterstützt Sie sowohl bei der beruflichen Rehabilitation als auch bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und bei allen damit in Zusammenhang stehenden Bedarfen.
Zum Beispiel kann der Technische Berater eine Einschätzung zu den erforderlichen technischen Arbeitshilfen und Hilfsmitteln für den Arbeitsplatz sowie behinderungsbedingt notwendige Anpassungen des Arbeitsplatzes und des Unternehmensstandorts geben. Dies geschieht sehr häufig direkt vor Ort am (potenziellen) Arbeitsplatz.
Reha-Beratung Ersteingliederung
In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird die Berufsberatung vor Ort von Mitarbeitenden der Reha-Beratung (Team 161) durchgeführt.
An allen allgemeinbildenden Schulen findet ebenfalls vor Ort eine Berufsberatung statt.
Inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler werden durch den der jeweiligen Schule zugeordneten Berufsberater identifiziert und dann bei Bedarf zur weiteren Betreuung an die Rehabilitations-Beratung übergeben.
Eventuell findet für diese beiden Schülergruppen eine Begutachtung zum Nachweis einer Teilhabeeinschränkung statt.
Ziel der Reha-Beratung zur Ersteingliederung ist es, den Rehabilitationsbedarf adäquat abzudecken, beispielsweise durch eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine rehabilitationsspezifische Ausbildung im Rahmen eines Berufsbildungswerks.
Die Bundesagentur für Arbeit ist einer der Träger der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Reha-Beratung Wiedereingliederung
Die spezielle Reha-Beratung Wiedereingliederung berät Kundinnen und Kunden, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen Ihren bisherigen Beruf bzw. die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Ziel ist es, den Rehabilitationsbedarf adäquat abzudecken, beispielsweise durch eine berufliche Umschulung.
Welche Wege führen zur speziellen Reha-Beratung Wiedereingliederung?
- Ihr persönlicher Arbeitsvermittler erkennt den Bedarf und vermittelt Sie weiter zum Team 161.
- Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der Kommunalen Arbeitsförderung erkennt den Bedarf und vermittelt Sie weiter zum Team 161.
- Sie können sich selbst auch während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses ratsuchend an die Agentur für Arbeit wenden.
Dabei wird eine Begutachtung durch den ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit eingeleitet, der den speziellen Rehabilitationsbedarf identifiziert.
- Sie haben an einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme teilgenommen und dort wurde Ihr Bedarf für berufliche Rehabilitation festgestellt.
Wer trägt die Kosten für Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation?
Die Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitationsleistungen) ist im Prozess der beruflichen Rehabilitation aus rechtlichen Gründen unumgänglich.
Nicht immer ist die Bundesagentur für Arbeit Träger der Leistungen. Die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit als Rehabilitationsträger ist an folgende Kriterien geknüpft:
- Sie haben noch keine 15 Jahre Beitragszeiten in der Sozialversicherung.
- Sie haben innerhalb der letzten sechs Monate keine medizinischen Rehabilitationsleistungen bezogen.
In anderen Fällen kann zum Beispiel die Rentenversicherung zuständiger Träger sein.
Gemäß dem neuen Bundesteilhabegesetz können sämtliche Leistungen zur Teilhabe, also auch Leistungen zur sozialen Teilhabe, für welche die Agenturen gemäß Gesetz nicht zuständig sind, bei einem der Rehabilitationsträger gestellt werden. Dieser koordiniert dann die Weiterleitung an den korrekten Rehabilitationsträger, welcher dann den Antrag auf Leistungen auch weiter bearbeitet.
Arbeitsvermittlung durch das Team 161
Das Team 161 ist auch zuständig für die Vermittlung in eine Arbeitsstelle nach Beendigung der Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. Das Team 161 unterstützt Sie hier ganz gezielt und kennt die Möglichkeiten, um Ihnen die Suche nach einem Arbeitsplatz zu erleichtern. So gibt es eventuell spezielle Fördermöglichkeiten für die Einstellung oder der Technische Berater sucht Ihren potenziellen Arbeitgeber auf, um ihm die Möglichkeiten der Arbeitsplatzausstattung für Ihre Bedarfe und die Möglichkeiten der Finanzierung derselben aufzuzeigen.
Im Team 161 arbeitet zudem ein Rehabilitationsspezialist, der engen Kontakt zum Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit hält und bei Bedarf in Aktion tritt, um Arbeitgeber und Arbeitsuchende zusammenzubringen.
Haben Sie und das Team 161 Ihr gemeinsames Ziel erreicht und Sie arbeiten (wieder) in einem regulären Arbeitsverhältnis, so endet Ihr Status als beruflicher Rehabilitand und somit die Zuständigkeit des Teams 161 nach einem halben Jahr in diesem Arbeitsverhältnis.
Sollten Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme erneut arbeitssuchend werden, so muss Ihr Bedarf an Rehabilitation zunächst erneut festgestellt werden, bevor Sie wieder in die Zuständigkeit des Teams 161 fallen.
Für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis bleibt das Team 161 bei erneutem Bedarf grundsätzlich zuständig.
Spezielle Angebote für Arbeitgeber
Arbeitgeber kommen
- von sich aus auf der Suche nach Arbeitskräften im Schwerbehindertenbereich
- durch Vermittlung des Arbeitgeberservice
- aufgrund von Fragen zu einem Beschäftigten (wegen gesundheitlicher Probleme)
- aufgrund von Fragen zu Umbaumaßnahmen, Arbeitsplatzausstattung u.Ä.
auf das Team 161 zu.
Das Team 161 kann gezielt potenzielle Arbeitnehmer aus dem Reha- und/oder Schwerbehindertenbereich vermitteln, beratend tätig werden oder die Dienste des Technischen Beraters vermitteln.