Vortrag zum Thema Nachteilsausgleiche bei Leben mit Behinderung Ortenau e.V.
Großes Interesse am Thema
„Schön, dass unser Haus wieder aus allen Nähten platzt“, stellte Vereinsvorsitzender Konrad Ritter bei der Begrüßung des Referenten Fritz Kuhn fest. Kuhn, Vorsitzender des Lahrer Vereins für Körper- und Mehrfachbehinderte, ist selbst betroffener Vater und kennt deshalb bestens das Behörden-Wirrwarr, dem sich Eltern oder Angehörige oft gegenübersehen. „Sie bekommen diese Nachteilsausgleiche nicht geschenkt, Sie müssen die Bedürftigkeit nachweisen“, das sei die goldene Regel für alle Besonderheiten und Vergünstigungen, die man in Anspruch nehmen könne, betonte Kuhn.
Wer ist zuständig?
Und es gibt genau sechs Stellen, an die sich Betroffene wenden müssen: Familienkasse, Sozialamt, Betreuungsgericht, Pflegekasse, Krankenkasse und Versorgungsamt. Über Letzteres werden Art und Schwere der Behinderung festgelegt und der Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Der ist dann ausschlaggebend für alle weiteren Anträge.
Besonders bei der Steuererklärung können so verschiedene Pauschalbeträge und Kosten für Pflege, Kfz, Betreuung und einiges mehr geltend gemacht werden. Neben den gesetzlichen Vergünstigungen gibt es weitere Nachteilsausgleiche ohne gesetzlichen Anspruch.
So bieten zum Beispiel Veranstalter von Konzerten und öffentlichen Veranstaltungen besondere Plätze für Rollstuhlfahrer und Begleitpersonen an. Auch viele Freizeiteinrichtungen bieten Sonderkonditionen für Menschen mit Behinderung.
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