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Hinaus in die Arbeitswelt!

Ausgelagerte Arbeitsplätze sind ein erster Schritt heraus aus der Werkstatt und hinein in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Wie es geht, zeigen Beispiele aus der Lebenshilfe Kinzig- und Elztal.  

Für Menschen, die bisher in einer Werkstatt gearbeitet haben, ist der Schritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht einfach. Das hängt mit vielen Faktoren zusammen.

Noch immer haben viele potenzielle Arbeitgeber nicht genügend Informationen über Begleitung, Unterstützung und Förderung, wenn sie einen Arbeitsplatz für einen Menschen mit Behinderung einrichten.

Arbeitgeber haben viele Fragen

Oft ist es auch eine Hürde, von hier auf jetzt ins „kalte Wasser“ zu springen. Fragen tun sich genügend auf:

  • Was ist, wenn der Mensch mit Behinderung der Aufgabe doch nicht gewachsen ist?
  • Wie sieht das aus mit dem besonderen Kündigungsschutz?
  • Wie werden die Kollegen mit dem neuen Mitarbeiter zurechtkommen?
  • Was ist, wenn es menschlich einfach nicht passt?
  • Wie sieht das aus mit Teilzeitarbeit?

Die Fragen sind eigentlich ähnlich wie die, die bei jeder Neueinstellung im Raum stehen, aber die „Hürde im Kopf“ ist in dieser Situation doch oft höher gelegt.

Arbeitnehmer haben ebenfalls Fragen

Und auch für den Mensch mit Behinderung, der den Schritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt wagen möchte, stellen sich viele Fragen:

  • Was ist, wenn ich der Aufgabe nicht gewachsen bin?
  • Was ist, wenn ich mit dem Chef oder den Kollegen nicht zurechtkomme?
  • Kann ich zurück in die Werkstatt, wenn ich das möchte?
  • Wer unterstützt mich, wenn ich in einer Firma arbeite, mit all dem „Drumherum“?

Erst mal ausprobieren

Für beide Seiten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ist ein ausgelagerter Arbeitsplatz einer Werkstatt eine gute Möglichkeit, sich in so einer Situation zu erproben.

Die vertraglichen Bedingungen

Bei einem ausgelagerten Arbeitsplatz bleibt das Arbeitsverhältnis mit der Werkstatt, hier der Lebenshilfe Kinzig- und Elztal, bestehen. Auch die komplette Sozialversicherung läuft weiterhin über die Lebenshilfe.

Zwischen dem Betrieb und der Werkstatt der Lebenshilfe wird ein Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag begründet kein Arbeitsverhältnis zwischen Mitarbeiter und Betrieb. Die Mitarbeiter bleiben Arbeitnehmer der Lebenshilfe-Werkstatt.

Die Lebenshilfe stellt dem Betrieb die Arbeitsleistung des Mitarbeiters in Rechnung, die Lohnabrechnung mit dem Mitarbeiter erfolgt über die Lebenshilfe.

Individuelle Ausgestaltung

Die Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt richten sich nach den individuellen Fähigkeiten der Werkstattmitarbeiter. Der Sozialdienst der Werkstätten nimmt Kontakt zu Betrieben auf und steht den Betrieben als Ansprechpartner zur Verfügung. Der Sozialdienst ist auch der Ansprechpartner für alle Fragen des Werkstattmitarbeiters.

Der ausgelagerte Arbeitsplatz kann sehr individuell ausgestaltet werden. So sind verschiedenste Arbeitszeitmodelle möglich. Auch eine individuelle Unterstützung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz durch Begleitpersonal der Werkstätten ist bei Bedarf möglich.

Gute Beispiele

Einige Menschen, die auf ausgelagerten Arbeitsplätzen der Lebenshilfe Kinzig- und Elztal arbeiten, stellen wir als gute Beispiele vor.

Den Anfang machen die Mitarbeitenden in der Schulmensa in Haslach.

Und hier lesen Sie etwas über den Außenarbeitsplatz von Frank Fritzsche beim EDEKA-Markt in Haslach.

Nummer 3 der guten Beispiele: Sascha Paulus. Er arbeitet auf dem Bauhof der Gemeinde Oberharmersbach.


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